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Berlin

Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin

Zuständig für 12 Bezirke. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Landesamt für Einwanderung (LEA).

Kontakt

Anschrift
Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
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Öffnungszeiten
Mo, Di 7-14 Uhr; Mi 8-14 Uhr; Do 9-17 Uhr; Fr 8-12 Uhr; nur mit Termin
Website der Behörde
berlin.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin?

Anschrift: Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin. Telefon: +49 30 90269-4000. Öffnungszeiten: Mo, Di 7-14 Uhr; Mi 8-14 Uhr; Do 9-17 Uhr; Fr 8-12 Uhr; nur mit Termin. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Hat das Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: LEA, Keplerstraße, Berlin; LEA, Business Immigration Service (BIS), Berlin.

Wie bekomme ich einen Termin beim Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.