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Ratgeber · Stand 06.10.2026

Aufenthaltstitel verlängern

Entscheidend ist, dass Ihr Antrag vor dem Ablaufdatum bei der Ausländerbehörde eingeht. Dann gilt der bisherige Titel fort, auch wenn der Termin erst später stattfindet.

Antrag
vor Ablauf
des bisherigen Titels
Wirkung
Titel gilt fort
bis zur Entscheidung
Nachweis
Fiktionsbescheinigung

Rechtzeitig beantragt: Der Titel gilt weiter

  • Beantragen Sie vor Ablauf die Verlängerung oder einen anderen Aufenthaltstitel, gilt der bisherige Titel vom Ablauf bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG).
  • Das gilt nicht für ein Schengen-Visum (§ 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG).
  • Auf die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung (§ 8 Abs. 1 AufenthG). Die Voraussetzungen werden also erneut geprüft.

Die Fiktionsbescheinigung

  • Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Fiktionsbescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Sie ist der Nachweis gegenüber Arbeitgeber, Vermieter und bei Kontrollen.
  • Bei Titeln zum Zweck der Ausbildung oder der Erwerbstätigkeit gilt die im künftigen Titel beschriebene Erwerbstätigkeit ab Veranlassung der Ausstellung bis zur Ausgabe des Dokuments als erlaubt; das wird in die Bescheinigung aufgenommen (§ 81 Abs. 5a AufenthG).

Antrag zu spät gestellt

Nach Ablauf gilt der Titel nicht automatisch fort. Die Ausländerbehörde kann die Fortgeltung anordnen, um eine unbillige Härte zu vermeiden (§ 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG). Darauf sollten Sie sich nicht verlassen: Stellen Sie den Antrag nachweisbar vor dem Ablaufdatum, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Kein Termin zu bekommen

Die Fortgeltung hängt am Antrag, nicht am Termin (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Wenn die Behörde keine Termine vor dem Ablaufdatum anbietet, stellen Sie den Antrag schriftlich und bitten um eine Fiktionsbescheinigung. Bewahren Sie den Nachweis über den Eingang auf.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden die Ausländerbehörde und im Streitfall das Verwaltungsgericht.

Häufige Fragen

Wann muss ich die Verlängerung beantragen?

Vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels. Dann gilt er bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Die Bescheinigung über die Wirkung Ihres Antrags, die die Ausländerbehörde ausstellen muss (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Sie belegt, dass Ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung weiter erlaubt ist.

Mein Titel ist schon abgelaufen. Was jetzt?

Stellen Sie den Antrag sofort. Die Behörde kann die Fortgeltung anordnen, um eine unbillige Härte zu vermeiden; ein Anspruch darauf ergibt sich aus der Vorschrift nicht (§ 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG).

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