Ausländerbehörden.org

Bergneustadt · Oberbergischer Kreis · 18.628 Einwohner

Ausländerbehörde für Bergneustadt

Zuständig ist die Ausländerbehörde Oberbergischer Kreis mit Sitz in Gummersbach-Dieringhausen.

Postleitzahlen in Bergneustadt: 51702

Ausländerbehörde Oberbergischer Kreis

Anschrift
Ausländerbehörde Oberbergischer Kreis
Stahlstraße 5
51645 Gummersbach-Dieringhausen
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo 08:00–12:00 und 13:30–16:00 Uhr, Di 08:00–12:00 Uhr, Mi geschlossen, Do 08:00–12:00 und 13:30–17:30 Uhr, Fr 08:00–12:00 Uhr
Website der Behörde
obk.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Bergneustadt zuständig?

Für Bergneustadt (Oberbergischer Kreis) ist die Ausländerbehörde Oberbergischer Kreis zuständig, Stahlstraße 5, 51645 Gummersbach-Dieringhausen, Telefon +49 2261 88-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bergneustadt?

Zur Gemeinde Bergneustadt gehören die Postleitzahlen 51702. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Oberbergischer Kreis erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 08:00–12:00 und 13:30–16:00 Uhr, Di 08:00–12:00 Uhr, Mi geschlossen, Do 08:00–12:00 und 13:30–17:30 Uhr, Fr 08:00–12:00 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Oberbergischer Kreis für