Buchen (Odenwald) · Neckar-Odenwald-Kreis · 18.226 Einwohner
Ausländerbehörde für Buchen (Odenwald)
Zuständig ist die Ausländerbehörde Neckar-Odenwald-Kreis mit Sitz in Mosbach. In Buchen (Odenwald) gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Buchen (Odenwald): 74722
Standort in Buchen (Odenwald)
- Ausländerrecht Standort BuchenEberstadter Straße 52, 74722 Buchenzuständig für Adelsheim, Buchen, Hardheim, Höpfingen, Mudau, Osterburken, Ravenstein, Rosenberg, Seckach, Walldürn
Ausländerbehörde Neckar-Odenwald-Kreis
- Anschrift
- Ausländerbehörde Neckar-Odenwald-Kreis
Neckarelzer Straße 5
74821 Mosbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6261 84-1150
- Öffnungszeiten
- Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12 und 14-16 Uhr; Do 8-12 und 14-17 Uhr. Telefonzeiten: Di 14-16 Uhr; Mi 8-12 und 14-16 Uhr; Fr 8-12 Uhr
- Website der Behörde
- neckar-odenwald-kreis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Buchen (Odenwald) zuständig?
Für Buchen (Odenwald) (Neckar-Odenwald-Kreis) ist die Ausländerbehörde Neckar-Odenwald-Kreis zuständig, Neckarelzer Straße 5, 74821 Mosbach, Telefon +49 6261 84-1150.
Gibt es eine Ausländerbehörde in Buchen (Odenwald)?
Ja. Die Ausländerbehörde Neckar-Odenwald-Kreis hat in Buchen (Odenwald) einen Standort: Ausländerrecht Standort Buchen, Eberstadter Straße 52, 74722 Buchen.
Welche Postleitzahlen gehören zu Buchen (Odenwald)?
Zur Gemeinde Buchen (Odenwald) gehören die Postleitzahlen 74722. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Neckar-Odenwald-Kreis erreichbar?
Öffnungszeiten: Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12 und 14-16 Uhr; Do 8-12 und 14-17 Uhr. Telefonzeiten: Di 14-16 Uhr; Mi 8-12 und 14-16 Uhr; Fr 8-12 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).