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Buchen (Odenwald) · Neckar-Odenwald-Kreis · 18.226 Einwohner

Ausländerbehörde für Buchen (Odenwald)

Zuständig ist die Ausländerbehörde Neckar-Odenwald-Kreis mit Sitz in Mosbach. In Buchen (Odenwald) gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Buchen (Odenwald): 74722

Standort in Buchen (Odenwald)

  • Ausländerrecht Standort BuchenEberstadter Straße 52, 74722 Buchenzuständig für Adelsheim, Buchen, Hardheim, Höpfingen, Mudau, Osterburken, Ravenstein, Rosenberg, Seckach, Walldürn

Ausländerbehörde Neckar-Odenwald-Kreis

Anschrift
Ausländerbehörde Neckar-Odenwald-Kreis
Neckarelzer Straße 5
74821 Mosbach
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12 und 14-16 Uhr; Do 8-12 und 14-17 Uhr. Telefonzeiten: Di 14-16 Uhr; Mi 8-12 und 14-16 Uhr; Fr 8-12 Uhr
Website der Behörde
neckar-odenwald-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Buchen (Odenwald) zuständig?

Für Buchen (Odenwald) (Neckar-Odenwald-Kreis) ist die Ausländerbehörde Neckar-Odenwald-Kreis zuständig, Neckarelzer Straße 5, 74821 Mosbach, Telefon +49 6261 84-1150.

Gibt es eine Ausländerbehörde in Buchen (Odenwald)?

Ja. Die Ausländerbehörde Neckar-Odenwald-Kreis hat in Buchen (Odenwald) einen Standort: Ausländerrecht Standort Buchen, Eberstadter Straße 52, 74722 Buchen.

Welche Postleitzahlen gehören zu Buchen (Odenwald)?

Zur Gemeinde Buchen (Odenwald) gehören die Postleitzahlen 74722. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Neckar-Odenwald-Kreis erreichbar?

Öffnungszeiten: Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12 und 14-16 Uhr; Do 8-12 und 14-17 Uhr. Telefonzeiten: Di 14-16 Uhr; Mi 8-12 und 14-16 Uhr; Fr 8-12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Neckar-Odenwald-Kreis für