Gaildorf · Landkreis Schwäbisch Hall · 12.005 Einwohner
Ausländerbehörde für Gaildorf
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall mit Sitz in Schwäbisch Hall.
Postleitzahlen in Gaildorf: 74405
Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 791 755 6600
- Öffnungszeiten
- Allgemeine Sprechzeit: Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr; Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr; Mi 13:00 - 15:30 Uhr; Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr; Fr 08:00 - 12:00 Uhr
- Fax
- +49 791 755 7495
- Website der Behörde
- lrasha.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Gaildorf zuständig?
Für Gaildorf (Landkreis Schwäbisch Hall) ist die Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall zuständig, Karl-Kurz-Straße 44, 74523 Schwäbisch Hall, Telefon +49 791 755 6600.
Welche Postleitzahlen gehören zu Gaildorf?
Zur Gemeinde Gaildorf gehören die Postleitzahlen 74405. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall erreichbar?
Öffnungszeiten: Allgemeine Sprechzeit: Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr; Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr; Mi 13:00 - 15:30 Uhr; Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr; Fr 08:00 - 12:00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).