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Gaildorf · Landkreis Schwäbisch Hall · 12.005 Einwohner

Ausländerbehörde für Gaildorf

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall mit Sitz in Schwäbisch Hall.

Postleitzahlen in Gaildorf: 74405

Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
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Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit: Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr; Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr; Mi 13:00 - 15:30 Uhr; Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr; Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
+49 791 755 7495
Website der Behörde
lrasha.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Gaildorf zuständig?

Für Gaildorf (Landkreis Schwäbisch Hall) ist die Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall zuständig, Karl-Kurz-Straße 44, 74523 Schwäbisch Hall, Telefon +49 791 755 6600.

Welche Postleitzahlen gehören zu Gaildorf?

Zur Gemeinde Gaildorf gehören die Postleitzahlen 74405. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall erreichbar?

Öffnungszeiten: Allgemeine Sprechzeit: Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr; Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr; Mi 13:00 - 15:30 Uhr; Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr; Fr 08:00 - 12:00 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).