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Ginsheim-Gustavsburg · Landkreis Groß-Gerau · 16.488 Einwohner

Ausländerbehörde für Ginsheim-Gustavsburg

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Groß-Gerau mit Sitz in Groß-Gerau.

Postleitzahlen in Ginsheim-Gustavsburg: 65462

Ausländerbehörde Landkreis Groß-Gerau

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 6152 989-99390
Website der Behörde
kreisgg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Ginsheim-Gustavsburg zuständig?

Für Ginsheim-Gustavsburg (Landkreis Groß-Gerau) ist die Ausländerbehörde Landkreis Groß-Gerau zuständig, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau, Telefon +49 6152 989-302.

Welche Postleitzahlen gehören zu Ginsheim-Gustavsburg?

Zur Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg gehören die Postleitzahlen 65462. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Groß-Gerau für