Leinefelde-Worbis · Landkreis Eichsfeld · 19.957 Einwohner
Ausländerbehörde für Leinefelde-Worbis
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Eichsfeld mit Sitz in Heilbad Heiligenstadt.
Postleitzahlen in Leinefelde-Worbis: 37327, 37339
Ausländerbehörde Landkreis Eichsfeld
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Eichsfeld
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3606 650-3265
- Öffnungszeiten
- Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung (Terminanfrage per E-Mail)
- Website der Behörde
- kreis-eic.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Leinefelde-Worbis zuständig?
Für Leinefelde-Worbis (Landkreis Eichsfeld) ist die Ausländerbehörde Landkreis Eichsfeld zuständig, Leinegasse 11, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Telefon +49 3606 650-3265.
Welche Postleitzahlen gehören zu Leinefelde-Worbis?
Zur Gemeinde Leinefelde-Worbis gehören die Postleitzahlen 37327, 37339. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Eichsfeld erreichbar?
Öffnungszeiten: Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung (Terminanfrage per E-Mail).
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).