Ausländerbehörden.org

Neuburg a. d. Donau · Landkreis Neuburg-Schrobenhausen · 30.135 Einwohner

Ausländerbehörde für Neuburg a. d. Donau

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit Sitz in Neuburg a.d.Donau.

Postleitzahlen in Neuburg a. d. Donau: 86633

Ausländerbehörde Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 8.30–11 Uhr und nach Terminvereinbarung
Fax
+49 8431 57-205
Website der Behörde
neuburg-schrobenhausen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Neuburg a. d. Donau zuständig?

Für Neuburg a. d. Donau (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) ist die Ausländerbehörde Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zuständig, Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d.Donau, Telefon +49 8431 57-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neuburg a. d. Donau?

Zur Gemeinde Neuburg a. d. Donau gehören die Postleitzahlen 86633. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erreichbar?

Öffnungszeiten: Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 8.30–11 Uhr und nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Neuburg-Schrobenhausen für