Neuburg a. d. Donau · Landkreis Neuburg-Schrobenhausen · 30.135 Einwohner
Ausländerbehörde für Neuburg a. d. Donau
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit Sitz in Neuburg a.d.Donau.
Postleitzahlen in Neuburg a. d. Donau: 86633
Ausländerbehörde Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8431 57-0
- Öffnungszeiten
- Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 8.30–11 Uhr und nach Terminvereinbarung
- Fax
- +49 8431 57-205
- Website der Behörde
- neuburg-schrobenhausen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Neuburg a. d. Donau zuständig?
Für Neuburg a. d. Donau (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) ist die Ausländerbehörde Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zuständig, Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d.Donau, Telefon +49 8431 57-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Neuburg a. d. Donau?
Zur Gemeinde Neuburg a. d. Donau gehören die Postleitzahlen 86633. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erreichbar?
Öffnungszeiten: Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 8.30–11 Uhr und nach Terminvereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).