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Neuenhaus · Landkreis Grafschaft Bentheim · 10.890 Einwohner

Ausländerbehörde für Neuenhaus

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Grafschaft Bentheim mit Sitz in Nordhorn.

Postleitzahlen in Neuenhaus: 49828

Ausländerbehörde Landkreis Grafschaft Bentheim

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Grafschaft Bentheim
van-Delden-Straße 1–7
48529 Nordhorn
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
grafschaft-bentheim.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Neuenhaus zuständig?

Für Neuenhaus (Landkreis Grafschaft Bentheim) ist die Ausländerbehörde Landkreis Grafschaft Bentheim zuständig, van-Delden-Straße 1–7, 48529 Nordhorn, Telefon +49 5921 96-01.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neuenhaus?

Zur Gemeinde Neuenhaus gehören die Postleitzahlen 49828. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Grafschaft Bentheim für