Neumarkt i. d. OPf. · Landkreis Neumarkt i. d. OPf. · 41.103 Einwohner
Ausländerbehörde für Neumarkt i. d. OPf.
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Neumarkt i. d. OPf. mit Sitz in Neumarkt i.d.OPf..
Postleitzahlen in Neumarkt i. d. OPf.: 92318
Ausländerbehörde Landkreis Neumarkt i. d. OPf.
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Neumarkt i. d. OPf.
Nürnberger Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9181 470-0
- Öffnungszeiten
- Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Website der Behörde
- landkreis-neumarkt.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Neumarkt i. d. OPf. zuständig?
Für Neumarkt i. d. OPf. (Landkreis Neumarkt i. d. OPf.) ist die Ausländerbehörde Landkreis Neumarkt i. d. OPf. zuständig, Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., Telefon +49 9181 470-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Neumarkt i. d. OPf.?
Zur Gemeinde Neumarkt i. d. OPf. gehören die Postleitzahlen 92318. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Neumarkt i. d. OPf. erreichbar?
Öffnungszeiten: Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).