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Neumarkt i. d. OPf. · Landkreis Neumarkt i. d. OPf. · 41.103 Einwohner

Ausländerbehörde für Neumarkt i. d. OPf.

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Neumarkt i. d. OPf. mit Sitz in Neumarkt i.d.OPf..

Postleitzahlen in Neumarkt i. d. OPf.: 92318

Ausländerbehörde Landkreis Neumarkt i. d. OPf.

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Neumarkt i. d. OPf.
Nürnberger Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website der Behörde
landkreis-neumarkt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Neumarkt i. d. OPf. zuständig?

Für Neumarkt i. d. OPf. (Landkreis Neumarkt i. d. OPf.) ist die Ausländerbehörde Landkreis Neumarkt i. d. OPf. zuständig, Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., Telefon +49 9181 470-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neumarkt i. d. OPf.?

Zur Gemeinde Neumarkt i. d. OPf. gehören die Postleitzahlen 92318. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Neumarkt i. d. OPf. erreichbar?

Öffnungszeiten: Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).