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Neustadt a. d. Donau · Landkreis Kelheim · 14.778 Einwohner

Ausländerbehörde für Neustadt a. d. Donau

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Kelheim mit Sitz in Kelheim.

Postleitzahlen in Neustadt a. d. Donau: 93333

Ausländerbehörde Landkreis Kelheim

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Kelheim
Hemauer Straße 48
93309 Kelheim
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Öffnungszeiten
Di, Do, Fr 08:00–12:00 Uhr; Di, Do 14:00–16:00 Uhr; alle Amtsbesuche nur nach Terminvereinbarung
Fax
+49 9441 207-3250
Website der Behörde
landkreis-kelheim.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Neustadt a. d. Donau zuständig?

Für Neustadt a. d. Donau (Landkreis Kelheim) ist die Ausländerbehörde Landkreis Kelheim zuständig, Hemauer Straße 48, 93309 Kelheim, Telefon +49 9441 207-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neustadt a. d. Donau?

Zur Gemeinde Neustadt a. d. Donau gehören die Postleitzahlen 93333. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Kelheim erreichbar?

Öffnungszeiten: Di, Do, Fr 08:00–12:00 Uhr; Di, Do 14:00–16:00 Uhr; alle Amtsbesuche nur nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Kelheim für