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Neustadt b. Coburg · Landkreis Coburg · 14.824 Einwohner

Ausländerbehörde für Neustadt b. Coburg

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Coburg mit Sitz in Coburg.

Postleitzahlen in Neustadt b. Coburg: 96465

Ausländerbehörde Landkreis Coburg

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
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Öffnungszeiten
Mo, Di 7.30–12 Uhr und 13.30–16 Uhr; Mi 7.30–12 Uhr; Do 7.30–12 Uhr und 13.30–17.30 Uhr; Fr 7.30–12 Uhr
Website der Behörde
landkreis-coburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Neustadt b. Coburg zuständig?

Für Neustadt b. Coburg (Landkreis Coburg) ist die Ausländerbehörde Landkreis Coburg zuständig, Lauterer Straße 60, 96450 Coburg, Telefon +49 9561 514-3131.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neustadt b. Coburg?

Zur Gemeinde Neustadt b. Coburg gehören die Postleitzahlen 96465. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Coburg erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo, Di 7.30–12 Uhr und 13.30–16 Uhr; Mi 7.30–12 Uhr; Do 7.30–12 Uhr und 13.30–17.30 Uhr; Fr 7.30–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Coburg für