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Petersberg · Landkreis Fulda · 16.038 Einwohner

Ausländerbehörde für Petersberg

Zuständig ist die Ausländerbehörde von Stadt und Landkreis Fulda mit Sitz in Fulda.

Postleitzahlen in Petersberg: 36100

Ausländerbehörde von Stadt und Landkreis Fulda

Anschrift
Ausländerbehörde von Stadt und Landkreis Fulda
Heinrich-von-Bibra-Platz 5–9
36037 Fulda
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
landkreis-fulda.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Petersberg zuständig?

Für Petersberg (Landkreis Fulda) ist die Ausländerbehörde von Stadt und Landkreis Fulda zuständig, Heinrich-von-Bibra-Platz 5–9, 36037 Fulda, Telefon +49 661 6006-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Petersberg?

Zur Gemeinde Petersberg gehören die Postleitzahlen 36100. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde von Stadt und Landkreis Fulda für