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Reiskirchen · Landkreis Gießen · 10.389 Einwohner

Ausländerbehörde für Reiskirchen

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Gießen mit Sitz in Gießen.

Postleitzahlen in Reiskirchen: 35447

Ausländerbehörde Landkreis Gießen

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Gießen
Riversplatz 1–9
35394 Gießen
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo–Do 8–16 Uhr; Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Fax
+49 641 93901721
Website der Behörde
lkgi.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Reiskirchen zuständig?

Für Reiskirchen (Landkreis Gießen) ist die Ausländerbehörde Landkreis Gießen zuständig, Riversplatz 1–9, 35394 Gießen, Telefon +49 641 9390-3515.

Welche Postleitzahlen gehören zu Reiskirchen?

Zur Gemeinde Reiskirchen gehören die Postleitzahlen 35447. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Gießen erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo–Do 8–16 Uhr; Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Gießen für