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Tönisvorst · Kreis Viersen · 29.251 Einwohner

Ausländerbehörde für Tönisvorst

Zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Viersen mit Sitz in Viersen.

Postleitzahlen in Tönisvorst: 47918

Ausländerbehörde Kreis Viersen

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
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Öffnungszeiten
Servicezeit: Mo–Do 8:30–16:30 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr
Website der Behörde
kreis-viersen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Tönisvorst zuständig?

Für Tönisvorst (Kreis Viersen) ist die Ausländerbehörde Kreis Viersen zuständig, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, Telefon +49 2162 39-2828.

Welche Postleitzahlen gehören zu Tönisvorst?

Zur Gemeinde Tönisvorst gehören die Postleitzahlen 47918. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Kreis Viersen erreichbar?

Öffnungszeiten: Servicezeit: Mo–Do 8:30–16:30 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Viersen für