Anklam · Landkreis Vorpommern-Greifswald · 11.917 Einwohner
Ausländerbehörde für Anklam
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald mit Sitz in Greifswald. In Anklam gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Anklam: 17389
Standort in Anklam
- Standort AnklamJahnstraße 1–4, 17389 Anklam
Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald
Feldstraße 85a
17489 Greifswald
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3834 8760 2300
- Öffnungszeiten
- Di 9–12 und 14–18 Uhr, Do 9–12 und 14–16 Uhr; Mo, Mi, Fr nach Vereinbarung; Vorsprache nur mit Termin
- Fax
- +49 3834 8760 9025
- Website der Behörde
- kreis-vg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Anklam zuständig?
Für Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) ist die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald zuständig, Feldstraße 85a, 17489 Greifswald, Telefon +49 3834 8760 2300.
Gibt es eine Ausländerbehörde in Anklam?
Ja. Die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald hat in Anklam einen Standort: Standort Anklam, Jahnstraße 1–4, 17389 Anklam.
Welche Postleitzahlen gehören zu Anklam?
Zur Gemeinde Anklam gehören die Postleitzahlen 17389. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald erreichbar?
Öffnungszeiten: Di 9–12 und 14–18 Uhr, Do 9–12 und 14–16 Uhr; Mo, Mi, Fr nach Vereinbarung; Vorsprache nur mit Termin.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).