Ausländerbehörden.org

Mecklenburg-Vorpommern

Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald

Zuständig für 138 Städte und Gemeinden mit rund 224.956 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Sachgebiet Ausländerangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald
Feldstraße 85a
17489 Greifswald
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Di 9–12 und 14–18 Uhr, Do 9–12 und 14–16 Uhr; Mo, Mi, Fr nach Vereinbarung; Vorsprache nur mit Termin
Fax
+49 3834 8760 9025
Website der Behörde
kreis-vg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald?

Anschrift: Feldstraße 85a, 17489 Greifswald. Telefon: +49 3834 8760 2300. Öffnungszeiten: Di 9–12 und 14–18 Uhr, Do 9–12 und 14–16 Uhr; Mo, Mi, Fr nach Vereinbarung; Vorsprache nur mit Termin. E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-vg.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald zuständig?

Für 138 Städte und Gemeinden, darunter Greifswald, Anklam, Wolgast, Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Heringsdorf, Eggesin und weitere.

Hat die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Standort Anklam, Anklam; Standort Pasewalk, Pasewalk.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kreis-vg.de/B%C3%BCrgerservice/Ordnungsamt/Ausl%C3%A4nderangelegenheiten/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Mecklenburg-Vorpommern