Mecklenburg-Vorpommern
Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald
Zuständig für 138 Städte und Gemeinden mit rund 224.956 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Sachgebiet Ausländerangelegenheiten.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald
Feldstraße 85a
17489 Greifswald
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3834 8760 2300
- Öffnungszeiten
- Di 9–12 und 14–18 Uhr, Do 9–12 und 14–16 Uhr; Mo, Mi, Fr nach Vereinbarung; Vorsprache nur mit Termin
- Fax
- +49 3834 8760 9025
- Website der Behörde
- kreis-vg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Weitere Standorte
- Standort AnklamJahnstraße 1–4, 17389 Anklam
- Standort PasewalkAn der Kürassierkaserne 9, 17309 PasewalkTerminanfragen: Migration.Pasewalk@kreis-vg.de
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Greifswald56.092 Einw.
- Anklam11.917 Einw.
- Wolgast10.991 Einw.
- Pasewalk9.666 Einw.
- Torgelow8.899 Einw.
- Ueckermünde8.768 Einw.
- Heringsdorf5.790 Einw.
- Eggesin4.812 Einw.
- Strasburg (Uckermark)4.278 Einw.
- Loitz4.189 Einw.
- Zinnowitz3.765 Einw.
- Löcknitz3.280 Einw.
- Gützkow3.034 Einw.
- Karlshagen2.832 Einw.
- Jarmen2.787 Einw.
- Ferdinandshof2.611 Einw.
- Neuenkirchen2.340 Einw.
- Lubmin2.226 Einw.
- Ducherow2.197 Einw.
- Jatznick2.148 Einw.
- Weitenhagen2.139 Einw.
- Kröslin1.734 Einw.
- Karlsburg1.722 Einw.
- Penkun1.707 Einw.
- Koserow1.530 Einw.
- Usedom1.499 Einw.
- Wackerow1.498 Einw.
- Züssow1.255 Einw.
- Lassan1.224 Einw.
- Groß Kiesow1.203 Einw.
- Kemnitz1.164 Einw.
- Dersekow1.161 Einw.
- Mesekenhagen1.074 Einw.
- Benz1.072 Einw.
- Wusterhusen1.046 Einw.
- Spantekow1.032 Einw.
- Ückeritz1.026 Einw.
- Tutow984 Einw.
- Hinrichshagen934 Einw.
- Viereck903 Einw.
- Zempin889 Einw.
- Görmin888 Einw.
- Hanshagen887 Einw.
- Grambow877 Einw.
- Behrenhoff872 Einw.
- Loddin872 Einw.
- Bentzin870 Einw.
- Rollwitz839 Einw.
- Sassen-Trantow818 Einw.
- Murchin809 Einw.
- Loissin793 Einw.
- Neetzow-Liepen791 Einw.
- Liepgarten789 Einw.
- Trassenheide760 Einw.
- Rubenow752 Einw.
- Wilhelmsburg747 Einw.
- Mönkebude723 Einw.
- Brünzow703 Einw.
- Mölschow691 Einw.
- Krien680 Einw.
- Ramin678 Einw.
- Klein Bünzow669 Einw.
- Kruckow656 Einw.
- Boldekow622 Einw.
- Rubkow617 Einw.
- Krackow608 Einw.
- Ahlbeck603 Einw.
- Zirchow603 Einw.
- Zemitz595 Einw.
- Boock594 Einw.
- Katzow593 Einw.
- Rothenklempenow592 Einw.
- Leopoldshagen590 Einw.
- Korswandt573 Einw.
- Blankensee570 Einw.
- Neu Boltenhagen566 Einw.
- Bandelin561 Einw.
- Dargen548 Einw.
- Völschow537 Einw.
- Luckow527 Einw.
- Rankwitz510 Einw.
- Medow504 Einw.
- Pudagla472 Einw.
- Krugsdorf471 Einw.
- Neu Kosenow459 Einw.
- Hammer a. d. Uecker454 Einw.
- Mellenthin445 Einw.
- Rossow443 Einw.
- Zerrenthin443 Einw.
- Butzow437 Einw.
- Lütow432 Einw.
- Grambin428 Einw.
- Ziethen419 Einw.
- Altwarp406 Einw.
- Levenhagen403 Einw.
- Sauzin398 Einw.
- Meiersberg389 Einw.
- Schönwalde389 Einw.
- Vogelsang-Warsin373 Einw.
- Groß Polzin370 Einw.
- Peenemünde369 Einw.
- Nadrensee367 Einw.
- Alt Tellin366 Einw.
- Altwigshagen365 Einw.
- Dargelin362 Einw.
- Stolpe auf Usedom353 Einw.
- Heinrichswalde339 Einw.
- Sarnow334 Einw.
- Daberkow326 Einw.
- Lübs311 Einw.
- Bergholz307 Einw.
- Bargischow298 Einw.
- Hintersee295 Einw.
- Postlow295 Einw.
- Plöwen291 Einw.
- Rothemühl283 Einw.
- Schmatzin281 Einw.
- Stolpe an der Peene272 Einw.
- Fahrenwalde270 Einw.
- Garz258 Einw.
- Polzow243 Einw.
- Blesewitz239 Einw.
- Bugewitz238 Einw.
- Wrangelsburg232 Einw.
- Kamminke229 Einw.
- Krummin224 Einw.
- Neuenkirchen216 Einw.
- Papendorf199 Einw.
- Koblentz196 Einw.
- Groß Luckow185 Einw.
- Buggenhagen184 Einw.
- Iven180 Einw.
- Rossin173 Einw.
- Brietzig163 Einw.
- Krusenfelde155 Einw.
- Nieden155 Einw.
- Glasow141 Einw.
- Gribow136 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald?
Anschrift: Feldstraße 85a, 17489 Greifswald. Telefon: +49 3834 8760 2300. Öffnungszeiten: Di 9–12 und 14–18 Uhr, Do 9–12 und 14–16 Uhr; Mo, Mi, Fr nach Vereinbarung; Vorsprache nur mit Termin. E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-vg.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald zuständig?
Für 138 Städte und Gemeinden, darunter Greifswald, Anklam, Wolgast, Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Heringsdorf, Eggesin und weitere.
Hat die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald weitere Standorte?
Ja, 2 weitere Standorte: Standort Anklam, Anklam; Standort Pasewalk, Pasewalk.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Greifswald?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kreis-vg.de/B%C3%BCrgerservice/Ordnungsamt/Ausl%C3%A4nderangelegenheiten/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.