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Mecklenburg-Vorpommern

Ausländerbehörde Rostock

Zuständig für Rostock. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Migrationsamt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Rostock
Neuer Markt 3
18055 Rostock
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Öffnungszeiten
Di 9–12 und 13.30–18 Uhr, Do 9–12 und 13.30–16 Uhr; Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminbuchung
Fax
+49 381 381-2261
Website der Behörde
rathaus.rostock.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Rostock?

Anschrift: Neuer Markt 3, 18055 Rostock. Telefon: +49 381 381-2251. Öffnungszeiten: Di 9–12 und 13.30–18 Uhr, Do 9–12 und 13.30–16 Uhr; Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminbuchung. E-Mail: migrationsamt@rostock.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Rostock?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://rathaus.rostock.de/OnlineTermine/select2?md=9

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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