Mecklenburg-Vorpommern
Ausländerbehörde Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Zuständig für 146 Städte und Gemeinden mit rund 246.318 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 395 57087 5810
- Öffnungszeiten
- Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Fax
- +49 395 57087 65810
- Website der Behörde
- lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Neubrandenburg60.344 Einw.
- Waren (Müritz)20.260 Einw.
- Neustrelitz20.191 Einw.
- Demmin9.583 Einw.
- Malchin6.767 Einw.
- Friedland6.044 Einw.
- Malchow5.961 Einw.
- Burg Stargard5.171 Einw.
- Altentreptow4.992 Einw.
- Stavenhagen4.855 Einw.
- Röbel/Müritz4.684 Einw.
- Feldberger Seenlandschaft4.315 Einw.
- Dargun4.100 Einw.
- Woldegk4.045 Einw.
- Penzlin4.033 Einw.
- Mirow3.711 Einw.
- Wesenberg2.992 Einw.
- Rechlin1.841 Einw.
- Neukalen1.649 Einw.
- Möllenhagen1.608 Einw.
- Wulkenzin1.523 Einw.
- Blankensee1.494 Einw.
- Grabowhöfe1.330 Einw.
- Lindetal1.152 Einw.
- Neuenkirchen1.116 Einw.
- Groß Nemerow1.099 Einw.
- Galenbeck1.090 Einw.
- Gielow1.056 Einw.
- Klink1.052 Einw.
- Groß Plasten1.043 Einw.
- Brunn1.018 Einw.
- Rosenow1.018 Einw.
- Neverin1.016 Einw.
- Peenehagen970 Einw.
- Groß Miltzow967 Einw.
- Trollenhagen920 Einw.
- Fünfseen908 Einw.
- Jürgenstorf900 Einw.
- Datzetal888 Einw.
- Eldetal869 Einw.
- Cölpin865 Einw.
- Burow865 Einw.
- Göhren-Lebbin857 Einw.
- Schloen-Dratow839 Einw.
- Moltzow837 Einw.
- Carpin793 Einw.
- Ivenack785 Einw.
- Wustrow784 Einw.
- Blumenholz772 Einw.
- Möllenbeck765 Einw.
- Südmüritz757 Einw.
- Holldorf740 Einw.
- Borrentin734 Einw.
- Sponholz731 Einw.
- Blankenhof707 Einw.
- Sarow688 Einw.
- Klein Vielen676 Einw.
- Basedow674 Einw.
- Userin660 Einw.
- Kletzin654 Einw.
- Groß Teetzleben645 Einw.
- Nossendorf629 Einw.
- Kargow628 Einw.
- Jabel611 Einw.
- Faulenrost602 Einw.
- Bollewick594 Einw.
- Kuckssee591 Einw.
- Nossentiner Hütte585 Einw.
- Wokuhl-Dabelow578 Einw.
- Wolde549 Einw.
- Kratzeburg548 Einw.
- Tützpatz547 Einw.
- Sietow545 Einw.
- Kummerow544 Einw.
- Pragsdorf537 Einw.
- Alt Schwerin535 Einw.
- Knorrendorf534 Einw.
- Siedenbollentin524 Einw.
- Hohen Wangelin522 Einw.
- Werder516 Einw.
- Woggersin510 Einw.
- Gültz510 Einw.
- Bartow509 Einw.
- Mölln497 Einw.
- Ankershagen488 Einw.
- Breesen484 Einw.
- Beggerow473 Einw.
- Schönbeck468 Einw.
- Siedenbrünzow466 Einw.
- Fincken461 Einw.
- Lärz459 Einw.
- Wildberg459 Einw.
- Leizen458 Einw.
- Hohenmocker449 Einw.
- Bütow446 Einw.
- Hohenzieritz444 Einw.
- Walow438 Einw.
- Utzedel419 Einw.
- Torgelow am See410 Einw.
- Gülzow397 Einw.
- Vollrathsruhe387 Einw.
- Verchen384 Einw.
- Priborn367 Einw.
- Staven358 Einw.
- Ritzerow356 Einw.
- Warrenzin353 Einw.
- Schönfeld347 Einw.
- Grapzow343 Einw.
- Schwarz341 Einw.
- Neddemin340 Einw.
- Zirzow336 Einw.
- Klocksin324 Einw.
- Grünow310 Einw.
- Briggow310 Einw.
- Priepert308 Einw.
- Gotthun308 Einw.
- Altenhagen305 Einw.
- Altenhof301 Einw.
- Melz297 Einw.
- Silz296 Einw.
- Gnevkow290 Einw.
- Kriesow274 Einw.
- Kittendorf273 Einw.
- Golchen269 Einw.
- Sommersdorf261 Einw.
- Röckwitz259 Einw.
- Zettemin249 Einw.
- Godendorf242 Einw.
- Grischow239 Einw.
- Stuer237 Einw.
- Grammentin230 Einw.
- Neetzka227 Einw.
- Schönhausen225 Einw.
- Meesiger220 Einw.
- Pripsleben214 Einw.
- Lindenberg195 Einw.
- Kentzlin184 Einw.
- Zislow183 Einw.
- Bredenfelde181 Einw.
- Kublank152 Einw.
- Kieve128 Einw.
- Beseritz120 Einw.
- Buchholz119 Einw.
- Groß Kelle110 Einw.
- Voigtsdorf101 Einw.
- Hohenbollentin98 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Mecklenburgische Seenplatte?
Anschrift: Große Krauthöferstraße 5, 17033 Neubrandenburg. Telefon: +49 395 57087 5810. Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@lk-seenplatte.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zuständig?
Für 146 Städte und Gemeinden, darunter Neubrandenburg, Waren (Müritz), Neustrelitz, Demmin, Malchin, Friedland, Malchow, Burg Stargard und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Mecklenburgische Seenplatte?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Schnellnavigation/Suche/Ordnungsamt-Personenstandsrecht-Ausl%C3%A4nderangelegenheiten.php?object=tx,2761.324.1
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.