Mecklenburg-Vorpommern
Ausländerbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg
Zuständig für 83 Städte und Gemeinden mit rund 156.692 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachgebiet Ausländerangelegenheiten.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg
Rostocker Straße 76
23970 Wismar
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3841 3040-3270
- Öffnungszeiten
- Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr nur mit Termin; Di 9–12 und 13–16 Uhr; Do 9–12 und 13–18 Uhr. Telefonzeiten: Mo und Mi 9.30–11.30 Uhr
- Postanschrift
- Postfach 1565
23958 Wismar - Website der Behörde
- nordwestmecklenburg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Wismar43.329 Einw.
- Grevesmühlen10.167 Einw.
- Lüdersdorf5.159 Einw.
- Gadebusch5.087 Einw.
- Schönberg4.321 Einw.
- Neukloster3.925 Einw.
- Dassow3.922 Einw.
- Bad Kleinen3.704 Einw.
- Rehna3.542 Einw.
- Warin3.255 Einw.
- Dorf Mecklenburg3.183 Einw.
- Selmsdorf3.083 Einw.
- Klütz3.036 Einw.
- Gägelow2.529 Einw.
- Bobitz2.514 Einw.
- Insel Poel2.507 Einw.
- Boltenhagen2.430 Einw.
- Neuburg2.166 Einw.
- Upahl1.842 Einw.
- Brüsewitz1.842 Einw.
- Kalkhorst1.732 Einw.
- Stepenitztal1.728 Einw.
- Lübow1.555 Einw.
- Lützow1.546 Einw.
- Lübstorf1.487 Einw.
- Hornstorf1.359 Einw.
- Schlagsdorf1.296 Einw.
- Zurow1.291 Einw.
- Damshagen1.281 Einw.
- Carlow1.212 Einw.
- Alt Meteln1.190 Einw.
- Blowatz1.111 Einw.
- Klein Trebbow1.053 Einw.
- Hohenkirchen1.029 Einw.
- Roggendorf996 Einw.
- Mühlen Eichsen946 Einw.
- Seehof943 Einw.
- Königsfeld929 Einw.
- Krembz864 Einw.
- Glasin799 Einw.
- Zierow751 Einw.
- Gottesgabe750 Einw.
- Ventschow735 Einw.
- Schildetal719 Einw.
- Dragun716 Einw.
- Hohen Viecheln709 Einw.
- Wedendorfersee684 Einw.
- Pokrent660 Einw.
- Veelböken657 Einw.
- Grambow647 Einw.
- Benz642 Einw.
- Testorf-Steinfort636 Einw.
- Warnow630 Einw.
- Krusenhagen600 Einw.
- Siemz-Niendorf581 Einw.
- Barnekow577 Einw.
- Groß Stieten566 Einw.
- Dalberg-Wendelstorf560 Einw.
- Pingelshagen558 Einw.
- Rüting542 Einw.
- Jesendorf524 Einw.
- Cramonshagen522 Einw.
- Zickhusen516 Einw.
- Boiensdorf493 Einw.
- Metelsdorf479 Einw.
- Roggenstorf452 Einw.
- Groß Molzahn415 Einw.
- Holdorf409 Einw.
- Utecht390 Einw.
- Perlin379 Einw.
- Bernstorf368 Einw.
- Rieps364 Einw.
- Bibow346 Einw.
- Kneese328 Einw.
- Züsow301 Einw.
- Menzendorf240 Einw.
- Lübberstorf233 Einw.
- Roduchelstorf232 Einw.
- Thandorf186 Einw.
- Rögnitz185 Einw.
- Passee185 Einw.
- Dechow178 Einw.
- Grieben157 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg?
Anschrift: Rostocker Straße 76, 23970 Wismar. Telefon: +49 3841 3040-3270. Öffnungszeiten: Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr nur mit Termin; Di 9–12 und 13–16 Uhr; Do 9–12 und 13–18 Uhr. Telefonzeiten: Mo und Mi 9.30–11.30 Uhr. E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg zuständig?
Für 83 Städte und Gemeinden, darunter Wismar, Grevesmühlen, Lüdersdorf, Gadebusch, Schönberg, Neukloster, Dassow, Bad Kleinen und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/leistungen-der-auslaenderbehoerde.html
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.