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Grevesmühlen · Landkreis Nordwestmecklenburg · 10.167 Einwohner

Ausländerbehörde für Grevesmühlen

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg mit Sitz in Wismar.

Postleitzahlen in Grevesmühlen: 23936

Ausländerbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg
Rostocker Straße 76
23970 Wismar
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr nur mit Termin; Di 9–12 und 13–16 Uhr; Do 9–12 und 13–18 Uhr. Telefonzeiten: Mo und Mi 9.30–11.30 Uhr
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
Website der Behörde
nordwestmecklenburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Grevesmühlen zuständig?

Für Grevesmühlen (Landkreis Nordwestmecklenburg) ist die Ausländerbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg zuständig, Rostocker Straße 76, 23970 Wismar, Telefon +49 3841 3040-3270.

Welche Postleitzahlen gehören zu Grevesmühlen?

Zur Gemeinde Grevesmühlen gehören die Postleitzahlen 23936. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg erreichbar?

Öffnungszeiten: Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr nur mit Termin; Di 9–12 und 13–16 Uhr; Do 9–12 und 13–18 Uhr. Telefonzeiten: Mo und Mi 9.30–11.30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).