Mecklenburg-Vorpommern
Ausländerbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim
Zuständig für 142 Städte und Gemeinden mit rund 208.092 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachgebiet Ausländerbehörde.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3871 722-0
- Öffnungszeiten
- Mo 8–13 Uhr; Di 8–13 Uhr, 14–16 Uhr; Do 8–13 Uhr, 14–18 Uhr; Mi und Fr geschlossen; außerhalb der Öffnungszeiten Termine nur nach Vereinbarung
- Postanschrift
- Postfach 16 02 20
19092 Schwerin - Website der Behörde
- kreis-lup.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Parchim17.893 Einw.
- Hagenow12.022 Einw.
- Ludwigslust11.961 Einw.
- Boizenburg/ Elbe11.048 Einw.
- Neustadt-Glewe6.566 Einw.
- Wittenburg6.300 Einw.
- Plau am See5.960 Einw.
- Lübz5.892 Einw.
- Grabow5.422 Einw.
- Zarrentin am Schaalsee5.312 Einw.
- Crivitz4.601 Einw.
- Lübtheen4.433 Einw.
- Sternberg3.769 Einw.
- Plate3.283 Einw.
- Goldberg3.236 Einw.
- Pampow3.040 Einw.
- Wittendörp2.876 Einw.
- Dömitz2.864 Einw.
- Vellahn2.731 Einw.
- Banzkow2.620 Einw.
- Brüel2.557 Einw.
- Wittenförden2.421 Einw.
- Leezen2.096 Einw.
- Dobin am See2.026 Einw.
- Pinnow2.013 Einw.
- Rastow1.875 Einw.
- Neu Kaliß1.870 Einw.
- Ruhner Berge1.723 Einw.
- Dümmer1.563 Einw.
- Sukow1.517 Einw.
- Lewitzrand1.381 Einw.
- Ganzlin1.374 Einw.
- Klein Rogahn1.360 Einw.
- Stralendorf1.353 Einw.
- Dabel1.301 Einw.
- Domsühl1.288 Einw.
- Vielank1.271 Einw.
- Demen1.217 Einw.
- Spornitz1.180 Einw.
- Eldena1.153 Einw.
- Malliß1.110 Einw.
- Dobbertin1.045 Einw.
- Raben Steinfeld1.031 Einw.
- Holthusen986 Einw.
- Wöbbelin946 Einw.
- Groß Laasch926 Einw.
- Toddin885 Einw.
- Friedrichsruhe860 Einw.
- Siggelkow842 Einw.
- Tramm822 Einw.
- Sülstorf819 Einw.
- Lüttow-Valluhn819 Einw.
- Neu Gülze818 Einw.
- Greven803 Einw.
- Rom792 Einw.
- Zölkow763 Einw.
- Kuhlen-Wendorf762 Einw.
- Mestlin757 Einw.
- Alt Krenzlin741 Einw.
- Obere Warnow736 Einw.
- Prislich711 Einw.
- Lübesse689 Einw.
- Passow686 Einw.
- Kuhstorf686 Einw.
- Brahlstorf679 Einw.
- Schwanheide678 Einw.
- Techentin658 Einw.
- Teldau657 Einw.
- Kirch Jesar657 Einw.
- Warsow652 Einw.
- Kogel643 Einw.
- Picher632 Einw.
- Gresse619 Einw.
- Cambs619 Einw.
- Karstädt597 Einw.
- Ziegendorf597 Einw.
- Nostorf583 Einw.
- Kloster Tempzin577 Einw.
- Barkhagen572 Einw.
- Hoort564 Einw.
- Gallin555 Einw.
- Lüblow550 Einw.
- Göhlen546 Einw.
- Grebs-Niendorf538 Einw.
- Redefin532 Einw.
- Bandenitz531 Einw.
- Gehlsbach518 Einw.
- Karrenzin516 Einw.
- Neu Poserin497 Einw.
- Brenz488 Einw.
- Bengerstorf482 Einw.
- Uelitz482 Einw.
- Gammelin481 Einw.
- Warlow475 Einw.
- Langen Brütz473 Einw.
- Moraas470 Einw.
- Barnin466 Einw.
- Warlitz463 Einw.
- Kritzow457 Einw.
- Dersenow447 Einw.
- Besitz443 Einw.
- Gorlosen441 Einw.
- Witzin437 Einw.
- Pritzier436 Einw.
- Zapel436 Einw.
- Gallin-Kuppentin431 Einw.
- Blievenstorf428 Einw.
- Borkow415 Einw.
- Malk Göhren414 Einw.
- Pätow-Steegen404 Einw.
- Zierzow399 Einw.
- Kobrow392 Einw.
- Groß Godems382 Einw.
- Blankenberg379 Einw.
- Kreien366 Einw.
- Tessin b. Boizenburg364 Einw.
- Milow362 Einw.
- Hohen Pritz362 Einw.
- Granzin360 Einw.
- Alt Zachun354 Einw.
- Gneven338 Einw.
- Stolpe335 Einw.
- Mustin333 Einw.
- Weitendorf326 Einw.
- Balow315 Einw.
- Bülow315 Einw.
- Werder313 Einw.
- Strohkirchen310 Einw.
- Brunow296 Einw.
- Bresegard bei Picher285 Einw.
- Dambeck274 Einw.
- Muchow274 Einw.
- Bobzin261 Einw.
- Kremmin247 Einw.
- Schossin247 Einw.
- Belsch216 Einw.
- Karenz211 Einw.
- Möllenbeck191 Einw.
- Bresegard bei Eldena191 Einw.
- Groß Krams165 Einw.
- Hülseburg149 Einw.
- Zülow141 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim?
Anschrift: Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim. Telefon: +49 3871 722-0. Öffnungszeiten: Mo 8–13 Uhr; Di 8–13 Uhr, 14–16 Uhr; Do 8–13 Uhr, 14–18 Uhr; Mi und Fr geschlossen; außerhalb der Öffnungszeiten Termine nur nach Vereinbarung.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim zuständig?
Für 142 Städte und Gemeinden, darunter Parchim, Hagenow, Ludwigslust, Boizenburg/ Elbe, Neustadt-Glewe, Wittenburg, Plau am See, Lübz und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kreis-lup.de/Leben-im-Landkreis/Leben-und-Soziales/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.