Hagenow · Landkreis Ludwigslust-Parchim · 12.022 Einwohner
Ausländerbehörde für Hagenow
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim mit Sitz in Parchim.
Postleitzahlen in Hagenow: 19230
Ausländerbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3871 722-0
- Öffnungszeiten
- Mo 8–13 Uhr; Di 8–13 Uhr, 14–16 Uhr; Do 8–13 Uhr, 14–18 Uhr; Mi und Fr geschlossen; außerhalb der Öffnungszeiten Termine nur nach Vereinbarung
- Postanschrift
- Postfach 16 02 20
19092 Schwerin - Website der Behörde
- kreis-lup.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Hagenow zuständig?
Für Hagenow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ist die Ausländerbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim zuständig, Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim, Telefon +49 3871 722-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Hagenow?
Zur Gemeinde Hagenow gehören die Postleitzahlen 19230. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim erreichbar?
Öffnungszeiten: Mo 8–13 Uhr; Di 8–13 Uhr, 14–16 Uhr; Do 8–13 Uhr, 14–18 Uhr; Mi und Fr geschlossen; außerhalb der Öffnungszeiten Termine nur nach Vereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).