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Mecklenburg-Vorpommern

Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen

Zuständig für 101 Städte und Gemeinden mit rund 215.203 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst Ausländer- und Asylrecht.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung (Behördennummer 115 oder 03831 357-1000)
Website der Behörde
lk-vr.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Die eigene Seite nennt nur die Postanschrift der Kreisverwaltung (Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund). Besucheranschrift der Ausländerbehörde ließ sich aus amtlichen Quellen nicht eindeutig bestätigen – bitte auf der Website prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen?

Telefon: +49 3831 357-1000. Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung (Behördennummer 115 oder 03831 357-1000). E-Mail: fd35@lk-vr.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen zuständig?

Für 101 Städte und Gemeinden, darunter Stralsund, Ribnitz-Damgarten, Bergen auf Rügen, Grimmen, Sassnitz, Barth, Sundhagen, Binz und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde/index.php?object=tx,3034.43405.1&NavID=3034.558

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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