Mecklenburg-Vorpommern
Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen
Zuständig für 101 Städte und Gemeinden mit rund 215.203 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst Ausländer- und Asylrecht.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website. - Telefon
- +49 3831 357-1000
- Öffnungszeiten
- Nur nach Terminvereinbarung (Behördennummer 115 oder 03831 357-1000)
- fd35@lk-vr.de
- Website der Behörde
- lk-vr.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Die eigene Seite nennt nur die Postanschrift der Kreisverwaltung (Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund). Besucheranschrift der Ausländerbehörde ließ sich aus amtlichen Quellen nicht eindeutig bestätigen – bitte auf der Website prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Stralsund54.094 Einw.
- Ribnitz-Damgarten15.333 Einw.
- Bergen auf Rügen13.457 Einw.
- Grimmen9.076 Einw.
- Sassnitz8.893 Einw.
- Barth7.568 Einw.
- Sundhagen5.096 Einw.
- Binz5.049 Einw.
- Marlow4.487 Einw.
- Putbus4.441 Einw.
- Süderholz3.911 Einw.
- Zingst2.823 Einw.
- Steinhagen2.522 Einw.
- Sellin2.511 Einw.
- Tribsees2.506 Einw.
- Sagard2.410 Einw.
- Niepars2.377 Einw.
- Ahrenshagen-Daskow2.188 Einw.
- Garz/Rügen2.170 Einw.
- Prohn2.110 Einw.
- Samtens1.991 Einw.
- Kramerhof1.916 Einw.
- Bad Sülze1.659 Einw.
- Dierhagen1.495 Einw.
- Velgast1.476 Einw.
- Saal1.453 Einw.
- Göhren1.320 Einw.
- Richtenberg1.301 Einw.
- Altefähr1.300 Einw.
- Mönchgut1.276 Einw.
- Franzburg1.272 Einw.
- Prerow1.269 Einw.
- Gingst1.241 Einw.
- Trinwillershagen1.176 Einw.
- Wustrow1.134 Einw.
- Wittenhagen1.129 Einw.
- Preetz1.122 Einw.
- Zarrendorf1.108 Einw.
- Dranske1.053 Einw.
- Dettmannsdorf1.019 Einw.
- Born a. Darß1.013 Einw.
- Glowe977 Einw.
- Altenpleen963 Einw.
- Poseritz961 Einw.
- Wiek961 Einw.
- Baabe957 Einw.
- Rambin953 Einw.
- Insel Hiddensee913 Einw.
- Pantelitz892 Einw.
- Sehlen891 Einw.
- Altenkirchen879 Einw.
- Lüssow870 Einw.
- Wendorf867 Einw.
- Fuhlendorf829 Einw.
- Groß Mohrdorf773 Einw.
- Dreschvitz766 Einw.
- Parchtitz740 Einw.
- Pruchten730 Einw.
- Wieck a. Darß698 Einw.
- Elmenhorst695 Einw.
- Klausdorf688 Einw.
- Eixen668 Einw.
- Zirkow652 Einw.
- Semlow631 Einw.
- Trent631 Einw.
- Ahrenshoop622 Einw.
- Lindholz609 Einw.
- Löbnitz596 Einw.
- Gremersdorf-Buchholz583 Einw.
- Breege572 Einw.
- Gustow569 Einw.
- Ummanz559 Einw.
- Lüdershagen553 Einw.
- Glewitz526 Einw.
- Papenhagen524 Einw.
- Divitz-Spoldershagen523 Einw.
- Wendisch Baggendorf521 Einw.
- Kenz-Küstrow516 Einw.
- Gransebieth512 Einw.
- Grammendorf504 Einw.
- Splietsdorf486 Einw.
- Lohme480 Einw.
- Lancken-Granitz464 Einw.
- Deyelsdorf440 Einw.
- Jakobsdorf435 Einw.
- Patzig421 Einw.
- Schaprode407 Einw.
- Kluis379 Einw.
- Rappin304 Einw.
- Millienhagen-Oebelitz298 Einw.
- Neuenkirchen272 Einw.
- Groß Kordshagen271 Einw.
- Schlemmin266 Einw.
- Ralswiek247 Einw.
- Karnin234 Einw.
- Lietzow228 Einw.
- Weitenhagen223 Einw.
- Buschvitz217 Einw.
- Drechow205 Einw.
- Putgarten186 Einw.
- Hugoldsdorf121 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen?
Telefon: +49 3831 357-1000. Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung (Behördennummer 115 oder 03831 357-1000). E-Mail: fd35@lk-vr.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen zuständig?
Für 101 Städte und Gemeinden, darunter Stralsund, Ribnitz-Damgarten, Bergen auf Rügen, Grimmen, Sassnitz, Barth, Sundhagen, Binz und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde/index.php?object=tx,3034.43405.1&NavID=3034.558
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.