Stralsund · Landkreis Vorpommern-Rügen · 54.094 Einwohner
Ausländerbehörde für Stralsund
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen.
Postleitzahlen in Stralsund: 18435, 18437, 18439
Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website. - Telefon
- +49 3831 357-1000
- Öffnungszeiten
- Nur nach Terminvereinbarung (Behördennummer 115 oder 03831 357-1000)
- fd35@lk-vr.de
- Website der Behörde
- lk-vr.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Die eigene Seite nennt nur die Postanschrift der Kreisverwaltung (Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund). Besucheranschrift der Ausländerbehörde ließ sich aus amtlichen Quellen nicht eindeutig bestätigen – bitte auf der Website prüfen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Stralsund zuständig?
Für Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) ist die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen zuständig, Telefon +49 3831 357-1000.
Welche Postleitzahlen gehören zu Stralsund?
Zur Gemeinde Stralsund gehören die Postleitzahlen 18435, 18437, 18439. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen erreichbar?
Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung (Behördennummer 115 oder 03831 357-1000).
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).