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Mecklenburg-Vorpommern

Ausländerbehörde Schwerin

Zuständig für Schwerin.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Schwerin
Am Packhof 2–6
19053 Schwerin
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo 8–16 Uhr, Di 8–18 Uhr, Do 8–18 Uhr; nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 385 545-1809
Website der Behörde
schwerin.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Schwerin?

Anschrift: Am Packhof 2–6, 19053 Schwerin. Telefon: +49 385 545-1812. Öffnungszeiten: Mo 8–16 Uhr, Di 8–18 Uhr, Do 8–18 Uhr; nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Schwerin?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine-reservieren.de/termine/lhs-schwerin/select2?md=4

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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