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Mecklenburg-Vorpommern

Ausländerbehörde Landkreis Rostock

Zuständig für 112 Städte und Gemeinden mit rund 218.721 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Sachgebiet Ausländerangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Rostock
August-Bebel-Straße 3
18209 Bad Doberan
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 3843 755-32810
Website der Behörde
landkreis-rostock.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Rostock zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Rostock?

Anschrift: August-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan. Telefon: +49 3843 755-32999. E-Mail: abh@lkros.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Rostock zuständig?

Für 112 Städte und Gemeinden, darunter Güstrow, Bad Doberan, Teterow, Kühlungsborn, Bützow, Dummerstorf, Sanitz, Satow und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Rostock?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-rostock.de/de/allgemeines-asylrecht/organisationseinheit/12/sachgebiet_auslaenderangelegenheiten.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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