Mecklenburg-Vorpommern
Ausländerbehörde Landkreis Rostock
Zuständig für 112 Städte und Gemeinden mit rund 218.721 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Sachgebiet Ausländerangelegenheiten.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Rostock
August-Bebel-Straße 3
18209 Bad Doberan
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3843 755-32999
- abh@lkros.de
- Fax
- +49 3843 755-32810
- Website der Behörde
- landkreis-rostock.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Rostock zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Güstrow28.959 Einw.
- Bad Doberan13.079 Einw.
- Teterow8.186 Einw.
- Kühlungsborn8.088 Einw.
- Bützow7.745 Einw.
- Dummerstorf7.562 Einw.
- Sanitz6.533 Einw.
- Satow6.336 Einw.
- Laage6.253 Einw.
- Schwaan4.976 Einw.
- Kröpelin4.899 Einw.
- Elmenhorst/Lichtenhagen4.186 Einw.
- Graal-Müritz4.141 Einw.
- Tessin4.139 Einw.
- Neubukow3.969 Einw.
- Kritzmow3.964 Einw.
- Broderstorf3.743 Einw.
- Bentwisch3.582 Einw.
- Lalendorf3.493 Einw.
- Krakow am See3.324 Einw.
- Admannshagen-Bargeshagen2.933 Einw.
- Rövershagen2.894 Einw.
- Lambrechtshagen2.894 Einw.
- Roggentin2.703 Einw.
- Gnoien2.703 Einw.
- Papendorf2.464 Einw.
- Nienhagen2.218 Einw.
- Rerik2.166 Einw.
- Gelbensande1.828 Einw.
- Börgerende-Rethwisch1.621 Einw.
- Bernitt1.564 Einw.
- Gülzow-Prüzen1.517 Einw.
- Ziesendorf1.435 Einw.
- Wardow1.348 Einw.
- Stäbelow1.348 Einw.
- Biendorf1.328 Einw.
- Bartenshagen-Parkentin1.310 Einw.
- Carinerland1.300 Einw.
- Mönchhagen1.290 Einw.
- Jürgenshagen1.127 Einw.
- Mühl Rosin1.125 Einw.
- Blankenhagen1.100 Einw.
- Bastorf1.096 Einw.
- Tarnow1.092 Einw.
- Jördenstorf1.066 Einw.
- Gutow1.021 Einw.
- Groß Wokern1.015 Einw.
- Reddelich1.014 Einw.
- Lüssow981 Einw.
- Retschow979 Einw.
- Behren-Lübchin940 Einw.
- Pölchow939 Einw.
- Walkendorf922 Einw.
- Warnow918 Einw.
- Wittenbeck899 Einw.
- Cammin849 Einw.
- Wiendorf818 Einw.
- Lohmen814 Einw.
- Baumgarten810 Einw.
- Klein Belitz802 Einw.
- Altkalen790 Einw.
- Groß Wüstenfelde787 Einw.
- Poppendorf754 Einw.
- Hohenfelde746 Einw.
- Plaaz742 Einw.
- Prebberede737 Einw.
- Steinhagen671 Einw.
- Bröbberow671 Einw.
- Kuchelmiß668 Einw.
- Thulendorf658 Einw.
- Zehna639 Einw.
- Mistorf619 Einw.
- Dolgen am See619 Einw.
- Rühn612 Einw.
- Groß Roge578 Einw.
- Hoppenrade576 Einw.
- Steffenshagen554 Einw.
- Selpin520 Einw.
- Alt Bukow512 Einw.
- Am Salzhaff512 Einw.
- Dobbin-Linstow510 Einw.
- Hohen Sprenz506 Einw.
- Sukow-Levitzow505 Einw.
- Sarmstorf500 Einw.
- Thelkow489 Einw.
- Zarnewanz470 Einw.
- Zepelin466 Einw.
- Schwasdorf432 Einw.
- Dahmen429 Einw.
- Lelkendorf417 Einw.
- Glasewitz412 Einw.
- Schorssow412 Einw.
- Benitz405 Einw.
- Vorbeck397 Einw.
- Alt Sührkow389 Einw.
- Thürkow374 Einw.
- Reimershagen369 Einw.
- Rukieten363 Einw.
- Hohen Demzin361 Einw.
- Kassow357 Einw.
- Finkenthal332 Einw.
- Warnkenhagen315 Einw.
- Kuhs313 Einw.
- Groß Schwiesow281 Einw.
- Gnewitz268 Einw.
- Dalkendorf266 Einw.
- Klein Upahl229 Einw.
- Dreetz191 Einw.
- Nustrow174 Einw.
- Stubbendorf172 Einw.
- Grammow164 Einw.
- Penzin140 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Rostock?
Anschrift: August-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan. Telefon: +49 3843 755-32999. E-Mail: abh@lkros.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Rostock zuständig?
Für 112 Städte und Gemeinden, darunter Güstrow, Bad Doberan, Teterow, Kühlungsborn, Bützow, Dummerstorf, Sanitz, Satow und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Rostock?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-rostock.de/de/allgemeines-asylrecht/organisationseinheit/12/sachgebiet_auslaenderangelegenheiten.html
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.