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Güstrow · Landkreis Rostock · 28.959 Einwohner

Ausländerbehörde für Güstrow

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Rostock mit Sitz in Bad Doberan.

Postleitzahlen in Güstrow: 18273

Ausländerbehörde Landkreis Rostock

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Rostock
August-Bebel-Straße 3
18209 Bad Doberan
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 3843 755-32810
Website der Behörde
landkreis-rostock.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Güstrow zuständig?

Für Güstrow (Landkreis Rostock) ist die Ausländerbehörde Landkreis Rostock zuständig, August-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan, Telefon +49 3843 755-32999.

Welche Postleitzahlen gehören zu Güstrow?

Zur Gemeinde Güstrow gehören die Postleitzahlen 18273. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).