Bad Säckingen · Landkreis Waldshut · 17.767 Einwohner
Ausländerbehörde für Bad Säckingen
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Waldshut mit Sitz in Waldshut-Tiengen.
Postleitzahlen in Bad Säckingen: 79713
Ausländerbehörde Landkreis Waldshut
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Waldshut
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7751 86 2101
- Öffnungszeiten
- Telefonzeiten: Mo–Fr 8:30–10:00 Uhr; Zugang nur mit gebuchtem Termin
- Website der Behörde
- landkreis-waldshut.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Bad Säckingen zuständig?
Für Bad Säckingen (Landkreis Waldshut) ist die Ausländerbehörde Landkreis Waldshut zuständig, Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Telefon +49 7751 86 2101.
Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Säckingen?
Zur Gemeinde Bad Säckingen gehören die Postleitzahlen 79713. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Waldshut erreichbar?
Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Mo–Fr 8:30–10:00 Uhr; Zugang nur mit gebuchtem Termin.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).