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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Landkreis Waldshut

Zuständig für 31 Städte und Gemeinden mit rund 146.560 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Waldshut
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Mo–Fr 8:30–10:00 Uhr; Zugang nur mit gebuchtem Termin
Website der Behörde
landkreis-waldshut.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Waldshut zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Waldshut?

Anschrift: Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen. Telefon: +49 7751 86 2101. Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Mo–Fr 8:30–10:00 Uhr; Zugang nur mit gebuchtem Termin. E-Mail: auslaenderwesen@landkreis-waldshut.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Waldshut zuständig?

Für 31 Städte und Gemeinden, darunter Bad Säckingen, Wehr, Laufenburg (Baden), Lauchringen, Albbruck, Klettgau, Murg, Bonndorf im Schwarzwald und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Waldshut?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://reservation.frontdesksuite.com/waldshut/abh

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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