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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Eppingen

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 30.902 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Eppingen
Marktplatz 1
75031 Eppingen
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr; Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr
Website der Behörde
digitales-rathaus.eppingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Eppingen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Eppingen?

Anschrift: Marktplatz 1, 75031 Eppingen. Telefon: +49 7262 920-0. Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr; Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Eppingen zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Eppingen, Gemmingen, Ittlingen.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Eppingen?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://digitales-rathaus.eppingen.de/online-dienste/auslaenderbehoerde-terminbuchung

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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