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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Rheinfelden (Baden)

Zuständig für Rheinfelden (Baden). Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerabteilung.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Rheinfelden (Baden)
Kirchplatz 2
79618 Rheinfelden (Baden)
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Öffnungszeiten
Mo–Mi 09:00–12:00 Uhr; Do 09:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr; Fr 09:00–12:00 Uhr
Website der Behörde
rheinfelden.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Rheinfelden (Baden)?

Anschrift: Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden). Telefon: +49 7623 95-0. Öffnungszeiten: Mo–Mi 09:00–12:00 Uhr; Do 09:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr; Fr 09:00–12:00 Uhr. E-Mail: auslaenderabteilung@rheinfelden.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Rheinfelden (Baden)?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.rheinfelden.de/Online-Antraege-Auslaenderbehoerde/Team-Auslaenderabteilung-team1852

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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