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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Tübingen

Zuständig für Tübingen. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Tübingen
Bei der Fruchtschranne 5
72070 Tübingen
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8.30-12.30 Uhr; Di 14-18 Uhr; Do 14-16 Uhr; Mi geschlossen; Termine nur nach Vereinbarung. Telefonzeiten: Mo, Do 14-16 Uhr; Di, Mi 8.30-10.30 Uhr
Website der Behörde
tuebingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Tübingen?

Anschrift: Bei der Fruchtschranne 5, 72070 Tübingen. Telefon: +49 7071 204-2550. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8.30-12.30 Uhr; Di 14-18 Uhr; Do 14-16 Uhr; Mi geschlossen; Termine nur nach Vereinbarung. Telefonzeiten: Mo, Do 14-16 Uhr; Di, Mi 8.30-10.30 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@tuebingen.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Tübingen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.tuebingen.de/verwaltung/dienststellen/auslaenderamt

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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