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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Oberkirch

Zuständig für Oberkirch.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Oberkirch
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Fr 08:30 bis 12:00 Uhr; Do 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Website der Behörde
oberkirch.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Oberkirch?

Anschrift: Eisenbahnstraße 1, 77704 Oberkirch. Telefon: +49 7802 82 360. Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 08:30 bis 12:00 Uhr; Do 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@oberkirch.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Oberkirch?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.oberkirch.de/de/rathaus/verwaltung/organisationseinheiten?c7-item=1454103

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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