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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Winnenden

Zuständig für Winnenden.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Winnenden
Torstraße 10
71364 Winnenden
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Bürgerservicestelle: Mo 8-12 Uhr und 13-18 Uhr; Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr; Mi 8-11 Uhr und 13.30-16 Uhr; Do 7-12 Uhr und 13-18 Uhr; Fr 8-13 Uhr
Website der Behörde
winnenden.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Winnenden?

Anschrift: Torstraße 10, 71364 Winnenden. Telefon: +49 7195 13-333. Öffnungszeiten: Sprechzeiten der Bürgerservicestelle: Mo 8-12 Uhr und 13-18 Uhr; Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr; Mi 8-11 Uhr und 13.30-16 Uhr; Do 7-12 Uhr und 13-18 Uhr; Fr 8-13 Uhr. E-Mail: buergerservicestelle@winnenden.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Winnenden?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.qtermin.de/Stadt-Winnenden

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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