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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Göppingen

Zuständig für Göppingen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Göppingen
Geislinger Straße 27
73033 Göppingen
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Öffnungszeiten
Mo 8–13 Uhr, Di 8–12 Uhr, Mi 8–12 Uhr, Do 13.30–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr; Mo, Di, Mi und Fr nur mit Terminvereinbarung
Website der Behörde
goeppingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Göppingen?

Anschrift: Geislinger Straße 27, 73033 Göppingen. Telefon: +49 7161 650-0. Öffnungszeiten: Mo 8–13 Uhr, Di 8–12 Uhr, Mi 8–12 Uhr, Do 13.30–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr; Mo, Di, Mi und Fr nur mit Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@goeppingen.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Göppingen?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine-reservieren.de/termine/stadt-goeppingen/select2?md=6

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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