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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Landkreis Emmendingen

Zuständig für 22 Städte und Gemeinden mit rund 118.775 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Emmendingen
Karl-Friedrich-Straße 96/1
79312 Emmendingen
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten (nur nach vorheriger Terminvereinbarung): Mo, Di, Fr 8.30-12 Uhr; Do 8.30-12 Uhr und 14-18 Uhr; Mi keine Sprechzeiten. Telefonzeiten: Mo, Do 8.30-12 Uhr; Di 8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr; Mi 14-15.30 Uhr
Fax
+49 7641 451-8199
Website der Behörde
landkreis-emmendingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Emmendingen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Emmendingen?

Anschrift: Karl-Friedrich-Straße 96/1, 79312 Emmendingen. Telefon: +49 7641 451-8124. Öffnungszeiten: Sprechzeiten (nur nach vorheriger Terminvereinbarung): Mo, Di, Fr 8.30-12 Uhr; Do 8.30-12 Uhr und 14-18 Uhr; Mi keine Sprechzeiten. Telefonzeiten: Mo, Do 8.30-12 Uhr; Di 8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr; Mi 14-15.30 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@landkreis-emmendingen.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Emmendingen zuständig?

Für 22 Städte und Gemeinden, darunter Denzlingen, Teningen, Herbolzheim, Kenzingen, Endingen am Kaiserstuhl, Elzach, Gutach im Breisgau, Bahlingen am Kaiserstuhl und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Emmendingen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-emmendingen.de/verwaltung-service/aemter-ansprechpersonen/aemter-organigramm/dezernat-4/ordnungsamt

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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