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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Aalen

Zuständig für Aalen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Aalen
Marktplatz 30
73430 Aalen
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten (nur nach Terminvereinbarung): Mo 8.30–12 und 14–16 Uhr; Di geschlossen; Mi 7.30–12 Uhr; Do 8.30–12 und 14–17.45 Uhr; Fr 8.30–12 Uhr. Telefonzeiten (07361 52-1029): Mo, Mi, Do, Fr 10–12 Uhr
Fax
+49 7361 52-1935
Website der Behörde
aalen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Aalen?

Anschrift: Marktplatz 30, 73430 Aalen. Telefon: +49 7361 52-1029. Öffnungszeiten: Öffnungszeiten (nur nach Terminvereinbarung): Mo 8.30–12 und 14–16 Uhr; Di geschlossen; Mi 7.30–12 Uhr; Do 8.30–12 und 14–17.45 Uhr; Fr 8.30–12 Uhr. Telefonzeiten (07361 52-1029): Mo, Mi, Do, Fr 10–12 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@aalen.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Aalen?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://aalen.termine-reservieren.online/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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