Ausländerbehörden.org

Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn

Zuständig für 39 Städte und Gemeinden mit rund 266.259 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 15.30 Uhr; Freitag 8 bis 12 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Website der Behörde
landkreis-heilbronn.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn?

Anschrift: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn. Telefon: +49 7131 994-7400. Öffnungszeiten: Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 15.30 Uhr; Freitag 8 bis 12 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. E-Mail: aufenthalt-allgemein@landratsamt-heilbronn.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn zuständig?

Für 39 Städte und Gemeinden, darunter Bad Friedrichshall, Brackenheim, Obersulm, Weinsberg, Lauffen am Neckar, Schwaigern, Leingarten, Neuenstadt am Kocher und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-heilbronn.de/aufenthaltsrecht.917.htm

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Baden-Württemberg