Baden-Württemberg
Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn
Zuständig für 39 Städte und Gemeinden mit rund 266.259 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7131 994-7400
- Öffnungszeiten
- Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 15.30 Uhr; Freitag 8 bis 12 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
- Website der Behörde
- landkreis-heilbronn.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Bad Friedrichshall19.853 Einw.
- Brackenheim16.774 Einw.
- Obersulm13.756 Einw.
- Weinsberg13.268 Einw.
- Lauffen am Neckar12.189 Einw.
- Schwaigern11.661 Einw.
- Leingarten11.637 Einw.
- Neuenstadt am Kocher10.249 Einw.
- Ilsfeld9.826 Einw.
- Möckmühl8.680 Einw.
- Untergruppenbach8.670 Einw.
- Nordheim8.480 Einw.
- Bad Wimpfen7.686 Einw.
- Gundelsheim7.449 Einw.
- Flein7.432 Einw.
- Wüstenrot6.692 Einw.
- Oedheim6.580 Einw.
- Beilstein6.412 Einw.
- Güglingen6.394 Einw.
- Neudenau5.643 Einw.
- Erlenbach5.155 Einw.
- Talheim5.074 Einw.
- Abstatt4.975 Einw.
- Hardthausen am Kocher4.478 Einw.
- Untereisesheim4.367 Einw.
- Zaberfeld4.156 Einw.
- Neckarwestheim4.059 Einw.
- Ellhofen3.998 Einw.
- Langenbrettach3.894 Einw.
- Massenbachhausen3.760 Einw.
- Löwenstein3.460 Einw.
- Eberstadt3.209 Einw.
- Cleebronn3.118 Einw.
- Offenau2.848 Einw.
- Lehrensteinsfeld2.758 Einw.
- Pfaffenhofen2.593 Einw.
- Widdern1.782 Einw.
- Jagsthausen1.747 Einw.
- Roigheim1.497 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn?
Anschrift: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn. Telefon: +49 7131 994-7400. Öffnungszeiten: Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 15.30 Uhr; Freitag 8 bis 12 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. E-Mail: aufenthalt-allgemein@landratsamt-heilbronn.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn zuständig?
Für 39 Städte und Gemeinden, darunter Bad Friedrichshall, Brackenheim, Obersulm, Weinsberg, Lauffen am Neckar, Schwaigern, Leingarten, Neuenstadt am Kocher und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-heilbronn.de/aufenthaltsrecht.917.htm
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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- Ausländerbehörde Offenburg
- Ausländerbehörde Landkreis Rottweil
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