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Obersulm · Landkreis Heilbronn · 13.756 Einwohner

Ausländerbehörde für Obersulm

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn mit Sitz in Heilbronn.

Postleitzahlen in Obersulm: 74182

Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
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Öffnungszeiten
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 15.30 Uhr; Freitag 8 bis 12 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Website der Behörde
landkreis-heilbronn.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Obersulm zuständig?

Für Obersulm (Landkreis Heilbronn) ist die Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn zuständig, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn, Telefon +49 7131 994-7400.

Welche Postleitzahlen gehören zu Obersulm?

Zur Gemeinde Obersulm gehören die Postleitzahlen 74182. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn erreichbar?

Öffnungszeiten: Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 15.30 Uhr; Freitag 8 bis 12 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn für