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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Tuttlingen

Zuständig für Tuttlingen. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Tuttlingen
Rathausstraße 1
78532 Tuttlingen
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Öffnungszeiten
Abholung Aufenthaltstitel/Dokumente am Schnellschalter (Zi. R0.13, ohne Termin): Mo, Di, Mi 14.00–15.00 Uhr, Fr 10.00–11.00 Uhr, Do geschlossen; Telefonzeiten Schnellschalter (07461/99-446): Mo, Di 09:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr, Do 09:00–12:00 und 14:00–17:30 Uhr, Fr 09:00–12:00 Uhr, Mi keine externe Erreichbarkeit; persönliche Vorsprache nur mit Termin
Website der Behörde
tuttlingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Tuttlingen?

Anschrift: Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen. Telefon: +49 7461 99-0. Öffnungszeiten: Abholung Aufenthaltstitel/Dokumente am Schnellschalter (Zi. R0.13, ohne Termin): Mo, Di, Mi 14.00–15.00 Uhr, Fr 10.00–11.00 Uhr, Do geschlossen; Telefonzeiten Schnellschalter (07461/99-446): Mo, Di 09:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr, Do 09:00–12:00 und 14:00–17:30 Uhr, Fr 09:00–12:00 Uhr, Mi keine externe Erreichbarkeit; persönliche Vorsprache nur mit Termin. E-Mail: auslaenderamt@tuttlingen.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Tuttlingen?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://stadt-tuttlingen.saas.smartcjm.com/m/bb-abh/extern/calendar/?uid=430f4c15-57b2-4c7e-b8c4-2d148ec10a1d

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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