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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Weil am Rhein

Zuständig für Weil am Rhein. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Bürgerbüro - Bereich Ausländerwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Weil am Rhein
Rathausplatz 1
79576 Weil am Rhein
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Mo 08:00–12:00 Uhr; Mi 08:00–12:00 Uhr
Website der Behörde
weil-am-rhein.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Weil am Rhein?

Anschrift: Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein. Telefon: +49 7621 704-0. Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Mo 08:00–12:00 Uhr; Mi 08:00–12:00 Uhr. E-Mail: buergerbuero@weil-am-rhein.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Weil am Rhein?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.weil-am-rhein.de/-/2408509/buergerbuero---bereich-auslaenderwesen/oe6011533

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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