Ausländerbehörden.org

Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Ellwangen (Jagst)

Zuständig für Ellwangen (Jagst). Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Ellwangen (Jagst)
Spitalstraße 4
73479 Ellwangen (Jagst)
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Servicezeit (Ausländeramt, Standesamt und Wohngeldbehörde): Mo 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung; Di 08:00 - 14:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung; Mi 08:00 - 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung; Do 08:00 - 12:00 nach vorheriger Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung; Fr 08:00 - 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Ellwangen (Jagst)?

Anschrift: Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen (Jagst). Telefon: +49 7961 84-258. Öffnungszeiten: Servicezeit (Ausländeramt, Standesamt und Wohngeldbehörde): Mo 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung; Di 08:00 - 14:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung; Mi 08:00 - 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung; Do 08:00 - 12:00 nach vorheriger Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung; Fr 08:00 - 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderamt@ellwangen.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Ellwangen (Jagst)?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://buergerserviceportal.ellwangen.de/kontakt/aemter/6034531/auslaenderamt

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Baden-Württemberg