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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Freiburg im Breisgau

Zuständig für Freiburg im Breisgau. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Leistungsrechtsabteilung).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Freiburg im Breisgau
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
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Öffnungszeiten
Mo 7:30–16:00 Uhr; Di 13:00–16:00 Uhr; Mi 7:30–17:30 Uhr; Do 7:30–12:30 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr; für manche Anliegen Termin erforderlich
Fax
+49 761 201-6495
Website der Behörde
freiburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Freiburg im Breisgau?

Anschrift: Berliner Allee 1, 79114 Freiburg. Telefon: +49 761 201-8080. Öffnungszeiten: Mo 7:30–16:00 Uhr; Di 13:00–16:00 Uhr; Mi 7:30–17:30 Uhr; Do 7:30–12:30 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr; für manche Anliegen Termin erforderlich. E-Mail: auslaenderbehoerde@freiburg.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Freiburg im Breisgau?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.freiburg.de/pb/1547375.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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