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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Landkreis Ludwigsburg

Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 271.774 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerangelegenheiten (Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Ludwigsburg
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
landkreis-ludwigsburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Ludwigsburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Ludwigsburg?

Anschrift: Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg. Telefon: +49 7141 144-66150. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Ludwigsburg zuständig?

Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Korntal-Münchingen, Sachsenheim, Gerlingen, Freiberg am Neckar, Marbach am Neckar, Markgröningen, Asperg, Tamm und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Ludwigsburg?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://ludwigsburg.konsentas.de/modules/ota_public/form/2/?signup_new=1

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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