Ausländerbehörden.org

Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Waldkirch

Zuständig für Waldkirch.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Waldkirch
Marktplatz 1–5
79183 Waldkirch
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo–Mi 8.30–12 Uhr; Do 14–18 Uhr; Zusätzliche telefonische Erreichbarkeit: Mo–Mi 13–16.30 Uhr; Do, Fr 8.30–12 Uhr
Website der Behörde
stadt-waldkirch.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Waldkirch?

Anschrift: Marktplatz 1–5, 79183 Waldkirch. Telefon: +49 7681 404-128. Öffnungszeiten: Mo–Mi 8.30–12 Uhr; Do 14–18 Uhr; Zusätzliche telefonische Erreichbarkeit: Mo–Mi 13–16.30 Uhr; Do, Fr 8.30–12 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt-waldkirch.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Waldkirch?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.stadt-waldkirch.de/start/buergerservice/behoerdenwegweiser.html?QUERYSTRING=Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Baden-Württemberg