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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Freudenstadt

Zuständig für Freudenstadt. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Freudenstadt
Wittlensweiler Straße 3
72250 Freudenstadt
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Öffnungszeiten
Besuch nur mit Termin; telefonische Terminvereinbarung 08:00–16:00 Uhr
Website der Behörde
freudenstadt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Freudenstadt?

Anschrift: Wittlensweiler Straße 3, 72250 Freudenstadt. Telefon: +49 7441 890-821. Öffnungszeiten: Besuch nur mit Termin; telefonische Terminvereinbarung 08:00–16:00 Uhr.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Freudenstadt?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.freudenstadt.de/de/Unsere-Stadt/Rathaus/aemter/Abteilung?id=22

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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