Ausländerbehörden.org

Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Landkreis Heidenheim

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 64.650 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr; Di, Mi 08:00 - 11:30 Uhr; Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr; Fr 08:00 - 11:30 Uhr
Fax
+49 7321 321-2430
Website der Behörde
landkreis-heidenheim.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Heidenheim zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Heidenheim?

Anschrift: Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim an der Brenz. Telefon: +49 7321 321-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr; Di, Mi 08:00 - 11:30 Uhr; Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr; Fr 08:00 - 11:30 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-heidenheim.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Heidenheim zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Herbrechtingen, Gerstetten, Steinheim am Albuch, Königsbronn, Nattheim, Sontheim an der Brenz, Niederstotzingen, Dischingen und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Heidenheim?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-heidenheim.de/service/organigramm/fachbereich+sicherheit+und+ordnung/online-antraege+der+auslaenderbehoerde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Baden-Württemberg