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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Landkreis Esslingen

Zuständig für 36 Städte und Gemeinden mit rund 220.319 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Migration und Fachkräfteeinwanderung (Ausländerbehörde).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Esslingen
Am Aussichtsturm 7
73207 Plochingen
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Öffnungszeiten
Servicezeiten: Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr; Mo–Mi 13:30–15:00 Uhr; Do 13:30–18:00 Uhr; Beratung nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website der Behörde
landkreis-esslingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Esslingen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Esslingen?

Anschrift: Am Aussichtsturm 7, 73207 Plochingen. Telefon: +49 711 3902-41770. Öffnungszeiten: Servicezeiten: Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr; Mo–Mi 13:30–15:00 Uhr; Do 13:30–18:00 Uhr; Beratung nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderamt@lra-es.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Esslingen zuständig?

Für 36 Städte und Gemeinden, darunter Wendlingen am Neckar, Plochingen, Neuhausen auf den Fildern, Wernau (Neckar), Denkendorf, Weilheim an der Teck, Köngen, Aichtal und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Esslingen?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine.lra-es.de/m/auslaenderamt/extern/calendar/?uid=c3a24fa7-f1d8-4feb-ab7c-dacf9af7fab2

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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