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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Alb-Donau-Kreis

Zuständig für 54 Städte und Gemeinden mit rund 174.590 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten (nur mit Termin): Mo, Fr 08:00–12:30 Uhr; Do 08:00–12:30 und 13:30–17:30 Uhr; Di, Mi geschlossen. Telefonische Erreichbarkeit: Mo 08:00–12:30 Uhr; Do 08:00–12:30 und 13:30–17:30 Uhr; Fr 08:00–12:30 Uhr
Website der Behörde
alb-donau-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Alb-Donau-Kreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Alb-Donau-Kreis?

Anschrift: Schillerstraße 30, 89077 Ulm. Telefon: +49 731 185-1901. Öffnungszeiten: Sprechzeiten (nur mit Termin): Mo, Fr 08:00–12:30 Uhr; Do 08:00–12:30 und 13:30–17:30 Uhr; Di, Mi geschlossen. Telefonische Erreichbarkeit: Mo 08:00–12:30 Uhr; Do 08:00–12:30 und 13:30–17:30 Uhr; Fr 08:00–12:30 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@alb-donau-kreis.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Alb-Donau-Kreis zuständig?

Für 54 Städte und Gemeinden, darunter Blaustein, Langenau, Erbach, Blaubeuren, Laichingen, Dornstadt, Dietenheim, Schelklingen und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Alb-Donau-Kreis?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/Auslaenderrecht.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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